Kostenübernahme

Eine logopädische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden.
Ein Rezept kann der

  • Hals-Nasen-Ohrenarzt
  • Kinderarzt
  • Hausarzt/ allg. Mediziner
  • Neurologe
  • Zahnarzt
  • Phoniater
  • Onkologe

ausstellen. Zur genauen Abklärung kann es sein, dass Sie vor oder während der Therapie zusätzlich zu einem Phoniater überwiesen werden. Diese Fachärzte sind spezialisiert auf Sprach- und Sprechstörungen sowie kindliche Hörstörungen. Adressen erfahren Sie bei Ihrem Arzt oder bei mir.

Erwachsene zahlen den gesetzlichen Eigenanteil von 10% der Gesamtkosten, außer sie sind durch ihre Kasse davon befreit.
Patienten bis 18 Jahre (also Kinder und Jugendliche) sind von allen Zuzahlungen befreit.

Sie können auch privat mit mir abrechnen.