Eine logopädische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden.
Ein Rezept kann der
ausstellen. Zur genauen Abklärung kann es sein, dass Sie vor oder während der Therapie zusätzlich zu einem Phoniater überwiesen werden. Diese Fachärzte sind spezialisiert auf Sprach- und Sprechstörungen sowie kindliche Hörstörungen. Adressen erfahren Sie bei Ihrem Arzt oder bei mir.
Erwachsene zahlen den gesetzlichen Eigenanteil von 10% der Gesamtkosten, außer sie sind durch ihre Kasse davon befreit.
Patienten bis 18 Jahre (also Kinder und Jugendliche) sind von allen Zuzahlungen befreit.
Sie können auch privat mit mir abrechnen.