Kostenübernahme
Eine logopädische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden.
Ein Rezept können folgende Mediziner ausstellen:
- Hals-Nasen-Ohrenarzt
- Kinderarzt
- Hausarzt / allg. Mediziner
- Neurologe
- Zahnarzt
- Phoniater
- Onkologe
Zur genauen Abklärung kann es sein, dass Sie vor oder während der Therapie zusätzlich zu einem Phoniater überwiesen werden. Diese Fachärzte sind spezialisiert auf Sprach- und Sprechstörungen sowie kindliche Hörstörungen. Adressen erfahren Sie bei Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt oder bei mir.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Erwachsenen 90 % der Therapiekosten. Die verbleibenden 10 % sowie eine Rezeptgebühr von 10 € muss die Patientin / der Patient, sofern keine Befreiung von der Zuzahlung besteht, selbst bezahlen.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von allen Zuzahlungen befreit.
Eine private Abrechnung ist ebenfalls möglich.
