Kostenübernahme

Eine logopädische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden.
Ein Rezept können folgende Mediziner ausstellen
:

  • Hals-Nasen-Ohrenarzt
  • Kinderarzt
  • Hausarzt / allg. Mediziner
  • Neurologe
  • Zahnarzt
  • Phoniater
  • Onkologe

Zur genauen Abklärung kann es sein, dass Sie vor oder während der Therapie zusätzlich zu einem Phoniater überwiesen werden. Diese Fachärzte sind spezialisiert auf Sprach- und Sprechstörungen sowie kindliche Hörstörungen. Adressen erfahren Sie bei Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt oder bei mir.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Erwachsenen 90 % der Therapiekosten. Die verbleibenden 10 % sowie eine Rezeptgebühr von 10 € muss die Patientin / der Patient, sofern keine Befreiung von der Zuzahlung besteht, selbst bezahlen.
 
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von allen Zuzahlungen befreit.
 
Eine private Abrechnung ist ebenfalls möglich.